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Länderinfo
Deutschland
Politik : Staatsorganisation
Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Nach Artikel 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer, sozialer und rechtsstaatlicher Bundesstaat. Es gibt 16 teilsouveräne Bundesländer, von denen einige wiederum [mehr...]
Geschichte : Frühgeschichte und Antike
Die ältesten Siedlungsbelege auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland sind etwa 700.000 Jahre alt, seit rund 500.000 Jahren geht man von einer dauerhaften Besiedlung aus. In Deutschland existieren bedeutende Fundstätten aus der Urzeit: Nach [mehr...]
Verkehr : Seeverkehr
Auf Grund des überproportional hohen Außenhandelsanteils ist Deutschland in erheblicher Weise auf den Seehandel angewiesen. Es verfügt über eine Anzahl moderner Seehäfen, wickelt aber auch große Anteile seines Handels nach Übersee über die Häfen von Nachbarländern, [mehr...]
Kultur und Gesellschaft : Sehenswürdigkeiten
Deutschland verfügt über ein außerordentlich reiches kulturelles Erbe, das sich in zahlreichen architektonischen und künstlerischen Attraktionen manifestiert. So führt allein die UNESCO dreißig deutsche Beiträge zum Weltkulturerbe auf, die auf 15 der [mehr...]
Dresden (Deutschland)
Geographie: Stadtgliederung
Zur ursprünglichen Stadt Dresden gehörten all die Stadtteile, die heute in den Ortsämtern Altstadt und Neustadt zu finden sind. Neben den alten ursprünglich innerhalb der Stadtfestung befindlichen Teilen, entstanden zahlreiche Vorstädte. Diese sind meist nach der Stadt benannt, in deren Richtung sie zeigen. Ebenfalls zur ursprünglichen Stadt können die Vorstädte gezählt werden, die durch Könige des Königreich Sachsen angelegt wurden und nach diesen benannt sind. Die Antonstadt ist heute weitestgehend unter dem Begriff Äussere Neustadt bekannt. Später wuchs die Stadt nur noch durch Eingliederung von Dörfern und Kleinstädten. Der Begriff Vorstadt, der in Dresden untypischerweise Teile meint, die nie durch Stadtmauern geschützt waren, wurde später für weitere Stadtteile nicht mehr verwendet.
1958 bereits war das Stadtgebiet von Dresden in die fünf Stadtbezirke Mitte, Ost, West, Süd und Nord eingeteilt worden.
Seit 1991 ist das Stadtgebiet von Dresden in zehn Ortsamtsbereiche eingeteilt. Nach Eingemeindungen kamen später neun Ortschaften hinzu.
Die Ortsamtsbereiche sind in Ortsteile bzw. Stadtteile unterteilt und haben jeweils ein Ortsamt, etwa ein Rathaus vor Ort, sowie einen Ortsbeirat im Sinne von § 71 der Sächsischen Gemeindeordnung, der zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsamtsbereich betreffen, zu hören ist. Vorsitzender des Ortsbeirats ist der Oberbürgermeister oder eine von ihm beauftragte Person. In der Regel ist dies der Ortsamtsleiter des Ortsamtsbereiches. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Ortsbeiräte werden vom Stadtrat von Dresden nach einem Parteien- und Listenproporz gewählt, der sich an den Wahlergebnissen bei der Stadtratswahl in den einzelnen Ortsamtsbereichen orientiert. Diese Mitglieder müssen ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Ortsamtsbereich haben.
Bei den neun Ortschaften, die teilweise auch aus mehreren Ortsteilen bestehen, handelt es sich um die erst Ende der 1990er Jahre eingegliederten ehemals selbständigen Gemeinden. Sie erhielten bei der Eingliederung den Status einer Ortschaft. Für sie wurden insgesamt fünf Verwaltungsstellen eingerichtet. Die Ortschaft Altfranken wird jedoch vom Ortsamt Cotta mitverwaltet. Die Ortschaften haben jeweils einen Ortschaftsrat, der im Gegensatz zu den Ortsbeiräten der Ortsamtsbereiche direkt von den Bürgern der Ortschaft zeitgleich mit dem Stadtrat von Dresden gewählt wird. Jeder Ortschaftsrat wählt für seine Ortschaft einen Ortsvorsteher.
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