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Wirtschaft Das Haupteinkommen des Landes wird durch den Öl- und Gasexport des Emirates Abu Dhabi erbracht. Die anderen Emirate setzen auf Handel und in den letzten Jahren verstärkt auf den Tourismus. Die Stadt Dubai ist in dieser Hinsicht federführend. Die grundwasserreichen Gebiete um Al Ain (Abu Dhabi) und das Gebiet um das Hajar-Gebirge betreiben Landwirtschaft und Viehzucht und stellen den primären Sektor dar. Der industrielle Sektor ist sehr unterentwickelt. Erwähnenswert sind einige große Aluminiumschmelzen in Dubai, aufgrund der niedrigen Energiepreise im Land. Auch der IT-Sektor mit eigenen Stadtteilen für Firmenniederlassungen ist in Dubai am weitesten entwickelt. Alle Unternehmen (ausgenommen in Freihandelszonen s. u.) müssen mindenstens zu 51% einem Einheimischen gehören. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass nur Emirater in Führungspositionen sitzen. Außerdem leitet die Regierung eine Kampagne, die zum Ziel hat, in allen staatlichen Stellen, wie z.B. bei der Post, Polizei, Verwaltung, in Banken oder beim Militär eine bestimmte Quote von einheimischen Arbeitnehmern sicherzustellen. Diese Kampangne läuft unter dem Namen "Emiratisierung". Die vielen Freihandelszonen können von Ausländern unabhängig von einem einheimischen Bürgen betrieben werden. Diese kommen allerdings nur für Großbetriebe in Frage. Die Bekämpfung von gefälschten Markenprodukten wird in den einzelnen Emiraten sehr unterschiedlich verfolgt. Sie reicht von regelmäßigen Razzien in den Verkaufsläden und der Verhängung von Haftstrafen gegen die Händler in Dubai bis zum offenen Verkauf in den staatlichen Kaufhäusern Cooperative Society in Abu Dhabi. Hierbei ist besonders Dubai bemüht, internationalen Unternehmen zu zeigen, dass es den Schutz des geistigen Eigentums ernst nimmt. In den VAE fallen keine Steuern an. Die Kosten der Verwaltungsbehörden werden mit Gebühren finanziert und auf Alkohol muss eine Abgabe in Höhe von 30% gezahlt werden. Es ist geplant, dass 2005 eine Mehrwertsteuer eingeführt wird. Sie gilt vorerst nur für "schädliche" Güter wie Tabak und Alkohol. Weitere Pläne sind, diese in den nächsten Jahren nach internationalem Vorbild auf alle Endverbrauchsgüter auszuweiten. Gesetze über Einkommens- oder Unternehmenssteuer existieren schon seit Jahrzehnten, aber die Höhe der Steuer ist mit 0% festgelegt, was faktisch einer Nichtbesteuerung entspricht. Die Bundesrepublik Deutschland hat 1996 mit den VAE ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Es ist das einzige dieser Art, welches Deutschland mit einer Steueroase besitzt. Grundstücke können von Ausländern ausschliesslich in Dubai in besonders ausgewiesenen Gebieten erworben werden. Darüber hinaus gestattet Dubai die Pacht von Grundstücken und Eigentumswohnungen nach englischem Muster über 99 Jahre. Durch die Pacht erwirbt der Eigentümer eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Laufzeit. Diese muss allerdings alle 3 Jahre für ca. 1000 Euro verlängert werden. Mit diesem Titel ist allerdings die Arbeitsaufnahme verboten, da dazu ein Arbeitsvisum notwendig ist. Nichtsdestotrotz zieht diese Möglichkeit insbesondere Pakistaner und Inder an, die sich damit einen Zweitwohnsitz erwerben. Probleme ergeben sich durch den unterentwickelten Rechtsschutz der Arbeitnehmer. Die Gründung von Gewerkschaften ist verboten und Streiks sind strafbar. Bei Arbeitgeberwechsel oder Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss eine Bescheinigung (Non-Objection Certificate) vom Arbeitgeber ausgestellt werden, welcher keine Bedenken sieht, dass sich der Mitarbeiter eine neue Beschäftigungsstelle sucht. Sollte diese nicht ausgestellt werden, wobei der Arbeitgeber seine Entscheidung nicht begründen muss, folgt ein sechsmonatiges Arbeitsverbot und teilweise auch Einreiseverbot in die VAE. Dieses starke Arbeitgeberrecht ermöglicht Erpressungen über Lohnfragen und Urlaubsansprüche am Ende des Arbeitsverhältnisses. Durch den schwachen Schutz des Arbeitnehmers kommt es regelmäßig im niedrig entlohnten Bausektor bei den geringverdienenden Arbeitern zu Unregelmäßigkeiten bei den Lohnzahlungen. Diesen Arbeitern bleibt allerdings nichts anderes übrig als ohne Lohn weiterzuarbeiten, da diese sonst ohne Arbeit, die im Vergleich zu ihrem Ursprungsland gut bezahlt wird, ihre Familien in ihren Heimatländern nicht mehr versorgen könnten. Es ist gängige Praxis, das Arbeitgeber die Reisepässe ihrer Arbeiter zur Sicherheit für die Dauer des Arbeitsverhältnisses einbehalten. Dies dient unter Anderem dazu, Diebstähle und Betrug am Firmeneigentum von Mitarbeitern zu verhindern, da diese nicht mehr ohne Weiteres das Land verlassen können. Außerdem erschwert es den Wechsel der Arbeitnehmer zu einer besser bezahlten Stelle. Anfang 2005 wurde diese Praxis öffentlich kontrovers diskutiert. Unter Anderem verlangten auch die Behörden von Angestellten, die dienstlich mit Geld zu tun hatten, die Einbehaltung von Reisepässen. Dies führte schließlich zu einem gesetzlichen Verbot (Reisepässe sind persönliche Reisedokumente), Reisepässe einzubehalten, außer bei der Erledigung von Behördengängen. Bei Missachtung können mehrere Zehntausend Dirham als Geldstrafe gegen den Arbeitgeber festgesetzt werden. Arbeitnehmern steht ein Beschwerderecht bei Problemen mit dem Arbeitgeber bei den lokalen Arbeitsministerien zu. Doch durch die Bürokratie dauern Entscheidungen teilweise sehr lange.
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